Kompensation

Führt eine Bank Aufträge zum Kauf und Verkauf desselben Wertpapiers ohne Weiterleitung an die Börse durch Aufrechnung der verschiedenen Geschäfte aus, spricht man von einer Kompensation. Der Begriff stammt vom lateinischen „compensare“, was mit „ausgleichen“ oder „ersetzen“ übersetzt werden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Große Banken, die viele Wertpapierdepots verwalten, erhalten täglich von verschiedenen Kunden Aufträge zum Kauf oder Verkauf derselben Wertpapiere. Wenn ein Kunde sich von Aktien eines Unternehmens trennen möchte, ein anderer Kunde jedoch Anteilscheine derselben Firma kaufen möchte, dann kann die Bank auf die Ausführung dieser Aufträge an der Börse ganz oder teilweise verzichten. Stattdessen nimmt sie eine interne Verrechnung vor, die Kompensation genannt wird. Die Verkäufe des einen Kunden werden durch die Käufe des anderen Anlegers kompensiert.

Diese Möglichkeit besteht in Deutschland allerdings zumeist nur theoretisch, da die Banken Geschäfte dieser Art in der Regel über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ausschließen. Dort ist zumeist festgeschrieben, dass die Aufträge der Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren direkt an der Börse platziert werden müssen. Allerdings haben die Kunden die Möglichkeit, ihrer Bank anders lautende Weisungen zu geben, wodurch eine Kompensation mit den Aufträgen anderer Kunden möglich werden kann. Solche Ausnahmen in manchen Fällen ändern jedoch Nichts daran, dass die Kompensationspraxis im Wertpapierhandel für private Kunden praktisch keine Bedeutung hat.

 
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