Kommunalanleihe

Kommunalanleihen (-schuldverschreibungen, -obligationen) sind auch als Gemeindeanleihen bekannt und stellen festverzinsliche Wertpapiere dar. Heutzutage findet man sie eher unter der Bezeichnung „Öffentlicher Pfandbrief“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtlichen Grundlagen bilden das Pfandbriefgesetz (PfandBG) und im Rahmen der Übergangsvorschriften das Hypothekenbankgesetz (HBG). Als Emittenten von Kommunalanleihen gelten dabei vor Allem …

… Realkreditinstitute,
… Landesbanken und
… Girozentralen.

Der Zweck der Ausgabe (Emission) ist, für inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Städte oder Landkreise langfristige Mittel zu beschaffen. Dadurch werden also die Darlehen der Emittenten an diese Anstalten und Körperschaften finanziert (Kommunaldarlehen).

Kommunalanleihen gehören zu den sichersten Geldanlagen, da sie durch die folgenden Punkte abgesichert sind:

- ordentliche Deckung:
Deckungssumme ergibt sich aus Gesamtbetrag der zu Grunde liegenden Kommunaldarlehen (mindestens gleiche Höhe und gleicher Zinsertrag wie Nennbetrag und Verzinsung der Anleihe)

- Ersatzdeckung
Deckungssumme ergibt sich aus liquiden Mittel und sicheren, leicht liquidierbaren Schuldtiteln -> ist bis 10 % des Gesamtbetrages der umlaufenden Pfandbriefe und Kommunalanleihen zulässig

Bei Kommunalanleihen findet man die folgenden Beziehungen zwischen den Vertragsteilnehmern vor:

Kommune (Darlehensnehmer und -schuldner) <-> Kreditinstitut (Darlehensgeber und Gläubiger des Kommunaldarlehens)

Kreditinstitut (Emittent und Schuldner der Gemeindeanleihe)<-> Anleger (Geldgeber und Gläubiger der Gemeindeanleihe)

 
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