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Kirchgeld

Das Kirchgeld wird von Angehörigen einer Glaubensgemeinschaft direkt an die örtliche Kirche gezahlt.

In früheren Zeiten verstand man unter dem Kirchgeld eine Barleistung, die nach der Abschaffung der Abgabe von Naturalien eingeführt wurde. Zuvor galt seit dem 9. Jahrhundert die Abgabe des Zehnten als eine Verpflichtung der Gemeindemitglieder. Mitunter verstand man unter dem Begriff des Kirchgelds auch eine einmalige Zahlung, die neue Mitglieder der Gemeinde zu leisten hatten, wenn sie aus einem anderen Ort in den Einzugsbereich einer neuen Kirche zogen.

War die Zahlung mit der Reservierung eines bestimmten Platzes im Gotteshaus verbunden, konnte das Kirchgeld auch Sitzgeld genannt werden. Nicht zu verwechseln ist es mit der Kirchensteuer. Anders als das vor Ort gezahlte und direkt bei der örtlichen Kirche verbleibende Kirchgeld fließt die Kirchensteuer den übergeordneten kirchlichen Ebenen zu, also der Landeskirche oder der Diözese. Zudem wird die Kirchensteuer heute vom Finanzamt eingezogen und dann der Kirche zur weiteren Verwendung zugeleitet.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.