KGV

Die Abkürzung KGV steht für das Kurs-Gewinn-Verhältnis, d.h. einer Verhältniskennzahl zur Beurteilung von Aktien. Speziell im Rahmen der Fundamentalanalyse von Aktien, der sogenannten Unternehmensanalyse, spielt das KGV eine wichtige Rolle.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hierbei wird der aktuelle Kurs einer Aktie ins Verhältnis zum gegebenen, geschätzten oder erwarteten Gewinn je Aktie gesetzt, sodass sich folgende Formel ergibt:

KGV = Kurs einer Aktie ÷ (geschätzter) Gewinn je Aktie

Damit kann man optimal die Ertragsfähigkeit einer Aktie ermitteln. Das Ergebnis des KGV stellt dabei den Faktor des Gewinns dar. Damit ist gemeint, dass man mit der Berechnung des KGV herausfindet, um das Wievielfache des Gewinns die Aktie aktuell an der Börse gehandelt wird.

Beispiel:
Aktueller Aktienkurs = 70 Euro
Gewinn je Aktie = 2 Euro
KGV = 35 (70 € ÷ 2 €)

-> Die Aktie wird hier also mit dem 35-Fachen des Gewinns gehandelt und man muss sozusagen mindestens 35 Euro einsetzten, um wenigstens 1 Euro Gewinn zu erzielen.

Hierbei gilt zudem auch, dass je niedriger das Kurs-Gewinn-Verhältnis ausfällt, die Aktie auch umso günstiger ist. Der Anleger muss dann weniger Kapital einsetzen, um mindestens 1 Euro Gewinn zu erreichen. Logisch ist außerdem, dass bei einer Änderung eines Verhältnisfaktors auch das Ergebnis des KGV geändert wird.

 
  • WhatsApp