Kennzeichnungsverfahren

Das Kennzeichnungsverfahren wird bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Verwaltung von dort hinterlegten Sicherheiten eingesetzt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Institut stellt Zentralbankgeld gegen Sicherheiten zur Verfügung, d.h. notenbankfähige Sicherheiten werden in Liquidität eingetauscht. Die Europäische Zentralbank ist für den gesamten europäischen Währungsraum zuständig und entsprechend umfangreich ist ihre Geschäftstätigkeit. Zur effizienten Verwaltung der Kreditsicherheiten hat die EZB ein Kennzeichnungsverfahren eingeführt, das jede Sicherheit detailliert dem entsprechenden Kreditgeschäft zuordnet.

Während die Sicherheiten, die von der Europäischen Zentralbank gemäß ihren Statuten akzeptiert werden dürfen, früher in zwei Kategorien unterteilt wurden, existiert seit dem Jahr 2005 ein einheitlicher Sicherheitsrahmen. Dessen Einführung sollte die Marktchancen und Ausgangsbedingungen für die Kreditinstitute der verschiedenen Länder im Euroraum einander angleichen. Insbesondere gehören zu den seither anerkannten Sicherheiten verbriefte Kredite.

Manche Banken bündeln Teile ihrer Kreditgeschäfte und überführen sie in separate Zweckgesellschaften, die die Darlehen verbrieft. Wenn die Banken dann die Verbriefungen zurückkaufen, können sie diese als Sicherheit bei der Europäischen Zentralbank hinterlegen. Sobald sie mit Hilfe des Kennzeichnungsverfahrens bei der EZB registriert wurden, kann die einliefernde Bank Zentralbankgeld auf Kreditbasis erhalten. Ein solches Geschäft kann für die Institute lukrativ sein, wenn die bei der EZB zu zahlenden Zinsen unterhalb des Niveaus am Kapitalmarkt liegen. Die maximale Höhe des Kredits, den die einzelne Bank von der EZB erhalten kann, ergibt sich aus der Werthaltigkeit der Sicherheit, die sie als Gegenleistung für die Liquidität zur Verfügung gestellt hat.

Das Kennzeichnungsverfahren, das die Zentralbank zur Verwaltung der Sicherheiten verwendet, wird im internationalen Sprachgebrauch auch als Earmarking System bezeichnet.

 
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