Kassensturz

Als Kassensturz bezeichnet man grundsätzlich die Ermittlung des aktuellen Kassenbestandes zum Beispiel in einem Einzelhandelsgeschäft unter Berücksichtigung aller Geschäftsvorfälle.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im übertragenen Sinn wird der Begriff jedoch immer dann genutzt, wenn es darum geht, sich einen Überblick über die finanzielle Situation von Unternehmen oder Einzelpersonen zu verschaffen.

Nehmen Firmen einen Kassensturz vor, so addieren sie vorhandene Vermögenswerte, Forderungen gegenüber Dritten, Guthaben bei Geldinstituten und den aktuellen Warenbestand sowie gegebenenfalls vorhandene Barmittel. Anschließend wird von dem auf diese Weise summierten Betrag die Höhe aktueller Verbindlichkeiten abgezogen. Am Ende des Kassensturzes kann dann entweder ein Überschuss oder ein Fehlbetrag stehen.

Im privaten Bereich erfolgt ein Kassensturz zumeist dann, wenn eine größere Anschaffung bevor steht oder andere Entscheidungen von einiger Tragweite zu treffen sind. Hierbei geht es dann wesentlich um die Frage, welche Investitionen sich eine einzelne Person oder eine Familie leisten kann. Klassischerweise ist ein Kassensturz zum Beispiel nötig, wenn vor dem Erwerb einer Immobilie und dem Abschluss der entsprechenden Bankfinanzierung das verfügbare Haushaltseinkommen berechnet werden soll. Davon hängt ab, in welcher Höhe eine monatliche Kreditrate getragen werden kann und bis zu welcher Höhe die Aufnahme eines Darlehens vertretbar ist.

 
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