Kapital, verfügbares

Versicherungen müssen in Zukunft zu jeder Zeit ausreichend verfügbares Kapital bereithalten. Genaue Regeln dazu hat die Europäische Kommission in ihrem Solvency-II-Projekt festgeschrieben, das bis 2012 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mitunter wird als verfügbares Kapital unabhängig von der Versicherungswirtschaft allgemein jener Teil des Vermögens bezeichnet, der für Investitionen genutzt werden kann. Es kann sich dabei sowohl um verfügbares Kapital von Unternehmen als auch um finanzielle Mittel von Privathaushalten handeln.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Bestimmungen lehnen sich an die Basel-II-Vorschriften an, mit denen Banken zur Absicherung von Krediten mit Eigenmitteln in ausreichender Höhe verpflichtet werden. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die EU-Kommission mit Solvency II für die Versicherungswirtschaft, auch wenn hier weniger einzelne Versicherungsunternehmen als vielmehr die Branche insgesamt im Mittelpunkt steht.

Die EU will insbesondere erreichen, dass das verfügbare Kapital zu jedem Zeitpunkt zur Abdeckung großer Schäden ausreicht. Aus diesem Grund wird ein Minimumsolvenzkapital definiert, wobei Eigenmittel wie bei den Banken besonders behandelt werden.

 
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