Investmentkonto

Investmentkonto ist eine umgangssprachliche Bezeichnung ein Sperrkonto bei einer Depotbank zur Verwahrung von Guthaben, das zu einem Investmentvermögen eines bzw. mehrerer Anleger gehört. Die rechtliche Grundlage stellt das Investmentgesetz (InvG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So wird also eine Depotbank von einer Kapitalanlagegesellschaft damit beauftragt, die Vermögen der Anleger, d.h. die Anteile der Anleger am Sondervermögen, zu verwahren und auf Sperrkonten anzulegen. Es kann vorkommen, dass die Depotbank durch die Investmentgesellschaft berechtigt und verpflichtet wird, diese Guthaben auf Sperrkonten bei anderen Kreditinstituten zu übertragen.

Auf einem solchen Investmentkonto werden beispielsweise die folgenden Posten verbucht:

- Kaufpreis aus Verkauf von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens
- die anfallenden Erträge
- Entgelte für Wertpapier-Darlehen
- Optionspreis, den ein Dritter für das ihm eingeräumte Optionsrecht zahlt
- sonstige dem Investmentvermögen zustehende Geldbeträge

Von dem Sperrkonto hingegen ausgebucht werden, sofern die Kapitalanlagegesellschaft die Depotbank dazu beauftragt hat:

- Bezahlung des Kaufpreises beim Erwerb von …
…Wertpapieren,
… Immobilien,
… Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften oder sonstigen Vermögensgegenständen,
- Leistung und Rückgewähr von Sicherheiten für Derivate
- Wertpapierdarlehen
- Pensionsgeschäfte
- Zahlungen von Transaktionskosten
- Zahlung sonstiger Gebühren
- Begleichung sonstiger durch die Verwaltung des Investmentvermögens bedingter Verpflichtungen
- Lieferung beim Verkauf von Vermögensgegenständen
- Lieferung bei der darlehensweisen Übertragung von Wertpapieren
- etwaige weitere Lieferpflichten
- Ausschüttung der Gewinnanteile an die Anleger

 
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