Investitionskredit

Der Investitionskredit gehört in die Riege der Unternehmenskredite und gilt als (mittel- und) langfristiges Darlehen zur Finanzierung des Anlagevermögens eines Unternehmens, d.h. der Finanzierung der Herstellung oder Beschaffung sowohl von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern (Investitionsgüter) als auch von Vorräten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel sind Investitionskredite standardisierte Kredite (sogenannte Programmkredite), die vor Allem kleinen und mittelständischen Unternehmen angeboten werden. Hinsichtlich der Kreditbedingungen sind vielseitige Gestaltungsoptionen möglich:

- variabler oder fester Zinssatz
- Ausgabe als Annuitäten-, Abzahlungs- oder auch Festdarlehen
- als Sicherheiten üblicherweise Sicherungsübereignung oder Grundschuld (aber auch andere)

Bezüglich des Finanzierungsgegenstandes werden zwei Arten von Investitionskrediten unterschieden:

1. Investitionskredit zur Anlagenfinanzierung
Finanziert werden hier unter Anderem die Anschaffung (oder Herstellung) von …

… Produktionsanlagen,
… Maschinen,
… Transporteinrichtungen,
… Geschäfts- und Praxiseinrichtungen
etc.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Laufzeit des Investitionskredites die übliche Nutzungsdauer des Anlagegutes nicht überschreitet. Diese Laufzeit richtet sich üblicherweise nach dem Abschreibungszeitraum gemäß AfA-Tabelle (AfA = Abschreibung für Abnutzung). Durch die Angleichung der Laufzeiten soll gewährleistet sein, dass die Tilgungsraten für die Kredite aus den Abschreibungserlösen finanziert werden.

Für die Besicherung solcher Investitionskredite kommen in der Regel alle üblichen Kreditsicherheiten in Betracht (Bürgschaft, Zession, Grundschuld etc.). Am geeignetsten aber ist wohl die Sicherungsübereignung des zu finanzierenden Wirtschaftsgutes.

2. Investitionskredit für gewerbliche Bauvorhaben
Grundsätzlich werden diese Kredite behandelt wie Realkredite für den privaten Wohnungsbau, d.h. sie differenzieren sich hinsichtlich …

… Laufzeit,
… Zinsvereinbarung,
… Rückzahlung und
… Besicherung durch Grundschulden

nicht von der Finanzierung privater Wohngebäude. Bei der Beleihungswertermittlung gewerblich genutzter Immobilien wird aber speziell das Ertragswertverfahren angewandt. Außerdem ist hierbei zu beachten, dass diese Immobilien im Laufe der Zeit stärker bzw. schneller an Wert verlieren als Wohngebäude und die Nachhaltigkeit der Erträge nicht in gleicher Weise gewährleistet ist. Diese Faktoren müssen berücksichtigt werden und lassen den Ertragswert schrumpfen.

 
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