Invaldienfonds
Allgemein versteht man unter dem Begriff „Invalidenfonds“ (engl.: disability fund) eine Vermögensreserve, die vom Staat, einem Unternehmen oder einem Branchenverband angelegt wurde. Aus dem Ertrag des Fondsvermögens werden Renten an Erwerbsunfähige gezahlt.
Im Speziellen ist damit der Reichsinvalidenfonds aus der Geschichte gemeint. Durch das Reichsgesetz vom 23. Mai 1873 wurde eine Summe von 561 Millionen Mark aus der französischen Kriegskostenentschädigung bereitgestellt. Dieser Fonds diente zur Sicherung der durch den Krieg von 1870/ 1871 entstandenen Ausgaben des Deutschen Reichs für die Versorgung und Pensionierung von Mitgliedern des Reichsheers und der Marine, sowie für Renten an Hinterbliebene dieser Militärpersonen. Die Verwaltung des Reichsinvalidenfonds stand unter Leitung des Reichskanzlers und wurde von der Reichsschuldenkommission kontrolliert.