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Institut

Das Wort „Institut“ hat seinen Ursprung im lateinischen Begriff „instituere“ und kann mit „einrichten“ oder „errichten“ übersetzt werden. Darunter versteht man grundsätzlich Lehr- oder Forschungseinrichtungen, die in der Regel eine Art eigene Verfassung (auch Konstitution genannt) haben.

Damit meint man also Anstalten, die der wissenschaftlichen Arbeit, d.h. der Forschung, Erziehung oder Ähnlichem dienen.

In einigen Bundesländern darf der Begriff „Institut“ nur von öffentlichen Trägern verwendet werden, wobei das Wort an sich gesetzlich nicht geschützt ist.

Weiterhin gibt es gewerbliche Institute, also nicht-wissenschaftliche, privatwirtschaftliche Einrichtungen. Besonders im Dienstleistungsgewerbe wird die Bezeichnung als Institut gerne aus Marketingzwecken gewählt, um Seriosität zu vermitteln. So ist es z.B. üblich, dass Banken sich als Kreditinstitut bezeichnen, oder Bestatter als Bestattungsinstitut.

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts ist ein Institut laut § 1, Abs. 1b Kreditwesengesetz (KWG) der Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

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