Inkasso

„Inkasso“ ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre und meint „Einzug“, d.h. fällige Forderungen an einen Schuldner werden seitens des Gläubigers geltend gemacht. Dabei wird üblicherweise ein darauf spezialisiertes Unternehmen eingeschaltet, das sich um das Eintreiben der Forderungen im Auftrag des Gläubigers kümmert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So findet man entsprechende Einzüge beispielsweise bei den folgenden Geschäften oder Verträgen:

- fällige Rechnungen
- Schecks
- Wechsel
- Lastschriften
- sonstige fällige Forderungen
etc.

Als zwischengeschaltetes Unternehmen können hier sowohl Inkassogesellschaften als auch Kreditinstitute (z.B. bei Schecks oder Wechsel) agieren. Beide sind aber stets im Namen und im Auftrag des Gläubigers tätig. Sie fordern den Schuldner auf, die fälligen Forderungen zu tilgen.

Kreditinstitute wickeln das Inkasso in der Regel innerhalb des Bankenkreises ab, d.h. der Schuldner wird üblicherweise nicht direkt angesprochen sondern nur die zuständigen Banken. Er selbst merkt den Einzug nur durch eine Belastung auf seinem Bankkonto, sofern Guthaben zur Verfügung steht. Eine direkte Kontaktierung erfolgt erst dann, wenn der Schuldner nicht zahlen kann bzw. wenn sein Bankkonto nicht entsprechend gedeckt ist.

Beispiel für Inkasso im Finanzwesen:

Lastschrifteinzüge (Einzugsermächtigungsverfahren)
Hier vereinbart der Gläubiger mit seiner Bank den Einzug von Forderungen durch Lastschriften, die sogenannte Inkassovereinbarung. Institute genehmigen diesen Vorgang allerdings nur, wenn eine einwandfreie und ausreichende Bonität vorhanden ist, da Lastschriften widerrufen werden und somit wieder dem Konto des Gläubigers belastet werden können. Für solche Fälle muss ausreichend Liquidität vorhanden sein. Der weitere Ablauf sieht dann grob wie folgt aus:

-> Gläubiger reicht Lastschrift bei seiner Bank ein
-> Gläubiger erhält Gutschrift über den Betrag (üblicherweise als E.v. = Eingang vorbehalten)
-> Bank kontaktiert Bank des Schuldners und fordert den Betrag ein (Inkasso)
-> Bank des Schuldners belastet dessen Konto (sofern Guthaben vorhanden)

 
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