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Ijara

Ijara ist im Islamic Banking ein Vertrag über ein Leihgeschäft. Er sieht im Wesentlichen die Überlassung eines Gegenstandes vom einen Handelspartner an den anderen vor. Dafür erhält der Eigentümer des Vermögensgegenstandes eine festgelegte Pachtzahlung.

Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es einen Dachverband, der Regeln für islamkonforme Bankgeschäfte erarbeitet. Er gibt Empfehlungen ab, die von mehr als 150 Banken in rund 40 Ländern beachtet werden. In einigen islamischen Ländern sind die Grundsätze des Islamic Banking sogar verpflichtend. Wesentliche Grundsätze sind

-> das Zinsverbot und
-> das Spekulationsverbot.

Gemäß den Bestimmungen des Korans dürfen also islamische Geldhäuser keine Zinsen für Kredite berechnen. Erlaubt sind hingegen Erträge aus Handelsgeschäften oder anderen Investitionen. Sowohl Handelsfinanzierungen als auch zum Beispiel Vermietungen und Leasingverträge sind daher gestattet.

Ein Leihgeschäft, das diesen Regeln entspricht, ist der Ijara-Vertrag. Bei den Eigentümern handelt es sich in der Regel um Banken und Vertragspartner können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein. Sie haben die Möglichkeit, den ausgeliehenen Gegenstand zum aktuellen Marktpreis zu veräußern und auf diese Weise ihre Liquidität zu erhöhen. Der Ijara-Vertrag kann aber auch als eine Art Ratenkaufvertrag gestaltet werden. Die Überlassung des Vermögensgegenstandes erfolgt dann zunächst leihweise, die geleisteten Pachtzahlungen werden jedoch ganz oder teilweise auf den Preis angerechnet. So findet am Ende der Laufzeit die Übertragung des Eigentums statt.

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