IBAN

IBAN ist die Abkürzung für „International Bank Account Number“ und definiert eine international einheitliche und strukturell standardisierte Bankkontonummerierung dar. Entwickelt wurde das System vom Europaen Banking Committee for Banking Standards (ECBS) und rechtlich festgelegt ist es in ISO 13616:2003.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das verfolgte Ziel der IBAN-Nummern ist, den (grenzüberschreitenden) Zahlungsverkehr zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Umgesetzt wird das Ganze durch den einheitlichen Standard vor allem im Aufbau der Nummer. Dadurch ist es den Instituten möglich, einen automatisierten Datenaustausch zu gewährleisten.

Die Registrierung der IBAN und die Abwicklung der Zahlungen erfolgt dabei über das S.W.I.F.T.-System (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication).

Die Zusammensetzung einer IBAN sieht wie folgt aus:

- 2-stelliger Ländercode gemäß ISO (Buchstaben -> z.B. DE für Deutschland)
- 2-stellige Prüfziffer gemäß ISO (Ziffern)
- max. 30-stellige Kontoidentifikation (alphanumerisch -> Buchstaben und/oder Ziffern)

Demnach kann eine IBAN maximal 34 Stellen umfassen.

Beispiel Deutschland:

DEppBBBBBBBBKKKKKKKKKK

DE = Ländercode (so in IBAN integriert)
pp = 2-stellige Prüfziffer (variiert)
B = 8-stellige Bankleitzahl
K = 10-stellige Kontonummer

Da die IBAN-Standardisierungen allerdings noch nicht weltweit für alle Länder definiert sind (trotz globaler Strukturierung), können derzeit auch noch nicht alle Konten diese nutzen. Dahingegen wurde die Nummer in der Europäischen Union (EU), das heißt bei Überweisungen innerhalb dieser Grenzen zum 1. Februar 2016, Pflicht. Das gilt auch für Inlandsüberweisungen.

 
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