Hypothekenschuld

Hypothekenschulden sind über Grundpfandrechte abgesicherte Forderungen (seitens der Darlehensbank) bzw. Verbindlichkeiten (seitens des Darlehensnehmers). Es handelt sich also um Kredite, die in der Regel von einer Bank vergeben werden, und für die als Sicherheit das finanzierte Grundstück mitsamt der darauf befindlichen Gebäuden dient.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Grundpfandrecht stellt sicher, dass der Kreditgeber im Falle von ausbleibenden Zahlungen des Kreditnehmers die Immobilie bzw. das Grundstück etwa im Wege einer Zwangsversteigerung verwerten kann. Der Erlös, den der Gläubiger im Rahmen dieses Verfahrens erzielt, dient dann der Befriedigung seiner Ansprüche gegenüber dem Schuldner.

Das Grundpfandrecht bzw. die Hypothek zur Absicherung von Hypothekenschulden muss ins Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung muss von einem Notar vorgenommen werden.

Hypothekenschulden sind zumeist langfristige Kredite. Käufer von Immobilien, die ihre Hypothekenschulden in Zeiten niedriger Zinsen aufnehmen, sind an einer möglichst langen Festschreibung des Zinsniveaus interessiert, weil sie so ein Maximum an Sicherheit erreichen. Denn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss die Höhe der zu zahlenden Zinsen beispielsweise im Rahmen einer Anschlussfinanzierung von Neuem mit dem Kreditinstitut verhandelt werden.

 
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