Er richtet sich nach dem in der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) festgelegten Höchstzinssatz für die Berechnung der Rückstellungen von Versicherungsgesellschaften und ist seit einigen Jahren stark rückläufig.
Entwicklung des Höchstrechnungszinses
Ende des 20. Jahrhunderts lag der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen noch bei fünf Prozent, im Jahr 2015 nur noch bei 1,25 Prozent. Die Entwicklung ist eine Folge der Niedrigzinsphase in Folge der Finanzkrise ab 2007.