Haushaltspauschale

Die Haushaltspauschale gehört im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung, speziell der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, des Kreditnehmers in die Sparte der Lebenshaltungskosten und ist als Mindestbetrag zur Bestreitung des normalen Lebensunterhaltes angesetzt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Beträge an sich fallen von Bank zu Bank unterschiedlich aus, orientieren sich aber üblicherweise an den Sozialhilfesätzen des Bundesstaates. Gesetzliche Regelungen gibt es nicht.

Haushaltspauschalen müssen unter Anderem die folgenden Positionen eines Haushaltes abdecken:

- Verpflegungsaufwand
- Bekleidung
- Unterkunft
- Tierhaltung
- Bildung
etc.

Demnach kann eine Pauschale für einen 1-Personen-Haushalt schon bei etwa 750 € liegen. Je nach Personenanzahl im Haushalt des Kreditnehmers steigt auch die Haushaltpauschale entsprechend an.

 
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