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Hauptverwaltungsvorschrift

Die Hauptverwaltungsvorschrift ist eine Verpflichtung von Banken in der Eorptäischen Union (EU), am angegebenen Hauptsitz auch ihre Hauptverwaltung zu unterhalten.

Gegenüber den Aufsichtsbehörden, die einem Kreditinstitut die Erlaubnis zur Aufnahme ihrer Tätigkeiten erteilt, muss die Bank einen Sitz angeben. In der Europäischen Union gilt dabei die Regel, dass es sich bei diesem Sitz nicht um eine Niederlassung handeln darf. Vielmehr muss sich unter der Adresse, die den Aufsichtsbehörden mitgeteilt wird, die tatsächliche Hauptverwaltung der Bank befinden.

Die entsprechende Vorschrift findet sich einer Richtlinie aus dem Jahre 2006, die vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet wurde. Darin sind zahlreiche Pflichten und unter Anderem die Hauptverwaltungsvorschrift festgeschrieben, die ein Kreditinstitut bei der Aufnahme und Ausübung seiner Geschäfte beachten muss. Die Aufsicht über die Einhaltung dieser und anderer Regeln führen neben europäischen Behörden zumeist auch nationale Kontrolleure. In Deutschland ist dafür die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.

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