Handelsregister

Das Handelsregister (HR) ist ein von den Amtsgerichten der jeweiligen Bezirke (Registergericht) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis (Datensammlung) aller Kaufleute und Handelsgesellschaften. Die rechtliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich genießt das Register öffentlichen Glauben, d.h. …

… solange eine Änderung oder eintretende Tatsache nicht im HR eingetragen bzw. bekannt gemacht ist, kann sie einem Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden (negative Publizität)

… wenn falsche Eintragungen vorhanden sind, gelten diese Dritten gegenüber als richtig

… sind Eintragungen vorgenommen, gelten sie gegenüber dem Dritten (positive Publizität). Ausnahme: Rechtshandlungen Dritter innerhalb von 15 Tagen nach Eintragung/ Bekanntmachung und Beweis, dass Tatsache nicht bekannt war

Das Handelsregister unterrichtet die Öffentlichkeit über die grundlegenden Rechtsverhältnisse der eingetragenen Unternehmen, die üblicherweise erst mit Eintragung in das Register ihre Rechtsfähigkeit erhalten. Ein Jeder ist dazu berechtigt, in das HR Einsicht zu nehmen und gegen eine Gebühr auch eine Kopie (Handelsregisterauszüge) der Schriftstücke der Unternehmen zu verlangen.

Eingeteilt wird das Register in die folgenden 2 Abteilungen:

Abteilung A
- Einzelunternehmen
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Kommanditgesellschaften (KG)

Abteilung B
- Kapitalgesellschaften -> Aktiengesellschaft (AG); Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Zu finden sind in dem Register unter Anderem die folgenden Fakten zu den einzelnen Unternehmen:
- Firma
- Unternehmenssitz
- Gegenstand der Unternehmung
- Geschäftsleitung
- Prokura
- Art der Vertretungsberechtigung
- Stamm- und Grundkapital, Kommanditkapital
etc.

Die Anträge für eine Registereintragung sind in öffentlich beglaubigter elektronischer Form (elektronisches Zeugnis) einzureichen. Rechtsnachfolger sind zudem durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Neue Eintragungen in das Handelsregister werden im Bundesanzeiger, meist in Tageszeitungen, zunehmend jedoch auch im Internet veröffentlicht.

 
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