Handel, amtlicher

Als Amtlichen Handel bezeichnete man früher den Amtlichen Markt, der wiederum ein ehemaliges Börsensegment der deutschen Wertpapierbörse war. Am 01. November 2007 wurde er mit den Geregelten Markt zum Regulierten Markt zusammengefasst.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage ist das Börsengesetz (BörsG). Demnach müssen alle Wertpapiere, die börslich gehandelt werden sollen, eine Zulassung zum Regulierten Markt haben. Dabei wurden die Zulassungsvoraussetzungen vom Amtlichen Markt übernommen und die des Geregelten Marktes sind weggefallen. Demnach müssen unter Anderem die folgenden Kriterien erfüllt werden:

- Mindestalter des Unternehmens = 3 Jahre
- voraussichtlicher Kurswert bei Aktien oder, falls Schätzung nicht möglich, Eigenkapital des Unternehmens min. 1,25 Mio. €
- Streubesitzanteil min. 25 %
- Zulassungsprospekt (umfangreiche Unternehmens- und Emissionsbeschreibung)

 
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