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Haltekosten

Haltekosten sind diejenigen Nettofinanzierungskosten, die für das Halten eines bestimmten, lagerfähigen Marktgegenstandes bis zum geplanten Verwendungszeitpunkt zu berechnen sind.

Die Nettofinanzierungskosten, die in Verbindung mit dem Besitz eines Marktgegenstandes und seiner Aufbewahrung vom Anfangszeitpunkt bis zur zukünftigen Nutzung entstehen, können sowohl positiv als auch negativ oder auch gleich 0 sein.

Üblicherweise wird beim Kauf von Waren der sofortige Austausch von Leistung und Gegenleistung, also beispielsweise Ware gegen Geld, fällig. Wird im Vergleich dazu ein Gut zur späteren Lieferung beschafft, liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mitunter mehrere Wochen oder sogar Monate. Durch das Halten der Ware von einem Liefermonat zum nächsten, ergeben sich für den Besitzer Kosten im Hinblick auf die Warenlagerung, Versicherung und Finanzierung.

Haltungskosten können somit aus Depot- und Lagerkosten bestehen, aber auch aus Zinskosten bei Krediten.

Beim Besitz von Wertpapieren fallen Haltekosten unter Anderem in Form von Depotgebühren an. Die Finanzierungskosten des Stillhalters für seinen Deckungsbestand berechnen sich aus dem Zinsaufwand für die Refinanzierung des Deckungsbestandes abzüglich der vereinnahmten Erträge.

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