Gruppe verbundener Kunden

Die Wendung „Gruppe verbundener Kunden“ stammt aus dem Gebiet des Aufsichtsrechts und meint im Rahmen einer Kreditvergabe zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen, die eine Einheit bilden. Weiterhin ist damit verbunden, dass eine Person eine mittelbare oder unmittelbare Kontrolle hinsichtlich des Kredites ausübt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein anderes Kriterium einer Gruppe verbundener Kunden ist dahingehend zu verstehen, dass zwischen den einzelnen Personen der Gruppe ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Gerät ein Gruppenmitglied oder mehrere Gruppenmitglieder in finanzielle Schwierigkeit, so sind davon die übrigen ebenfalls betroffen.

Die Gruppe verbundener Kunden spielt vor Allem bei der Meldung von Großkrediten eine Rolle. So müssen in der Stammdatenmeldung entsprechende Informationen vermerkt sein. Dazu zählt unter Anderem die Zugehörigkeit des Kreditnehmers (Kreditnehmergruppe) zu einer Gruppe verbundener Kunden sowie deren Identnummer, Bezeichnung und Zusammensetzung.

 
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