Gründerbank

Eine Gründerbank befindet sich in vielen Fällen im Besitz der öffentlichen Hand und hat sich zur Hauptaufgabe gemacht, Existenzgründer und andere kleine und mittlere Betriebe aus der Wirtschaft mit Krediten zu versorgen. Darunter können sich auch Unternehmen befinden, die über die erste Start-up-Phase bereits hinaus sind, und für die zweite oder dritte Phase weiteres Kapital benötigen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die bekannteste Gründerbank Deutschlands ist die Mittelstandsbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sie ist bekannt dafür, dass sie ein breites Portfolio an finanziellen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen bereithält.

Zu den weiteren Gründerbanken zählt beispielsweise die Deutsche Ausgleichsbank (heute: Lastenausgleichsbank), die dem Bund gehört. Sie hat sich auf individuelle Finanzierungskonzepte für Existenzgründer spezialisiert.

Gründerbanken agieren aber nicht nur auf dem nationalen Markt, sondern können auch international ausgerichtet sein. So gibt es Institute dieser Art, die Mikrodarlehen an Menschen in der Dritten Welt vergeben. Sie unterstützen sie bei der Existenzgründung, für die andere Banken keine Hilfen zusagen würden. Hintergrund von Mikrokrediten ist die Hilfe zur Selbsthilfe als Anschubfinanzierung für eine selbstständige Tätigkeit.

Gründerbanken sind auch im ökologischen Bereich tätig und finanzieren entsprechende Projekte, um ein in diesem Bereich tätiges Unternehmen anzuschieben oder eine Region zu fördern.

 
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