Gratisaktien

Der Begriff „Gratisaktie“ ist ein Synonym für Berichtigungsaktien (auch Zusatzaktien oder Aufstockungsaktien), die im Zuge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung), d.h. der Umwandlung von offenen Kapital- und Gewinnrücklagen in Grundkapital, als neue Aktien ausgegeben werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Allerdings ist die Bezeichnung „Gratisaktie“ eher irreführend und unzutreffend, da die Vermögenssituation der Aktionäre unverändert bleibt. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung wird dieser in das Handelsregister (HR) eingetragen und die „neuen“ Aktien, die als bereits voll eingezahlt gelten (Aktionäre müssen Nichts bezahlen), auf die Anteilseigner verteilt. Dabei wird das Verhältnis der Anteile eines Aktionärs am bisherigen Grundkapital ermittelt und auf das neue Grundkapital übertragen. Dadurch bleibt das Verhältnis (und somit auch das Vermögen) des Aktionärs gleich. Lediglich die Anzahl der Aktien, auf das sich das Vermögen verteilt, erhöht sich.

Dadurch, dass sich die Aktienanzahl erhöht, das Vermögen und Verhältnis aber gleich bleiben, sinkt zugleich der Kurs der alten Aktien. Begründet wird dies üblicherweise damit, dass die Anteile dadurch viel leichter handelbar sind.

Mit der Ausgabe von Gratisaktien ändert sich an der Summe des Eigenkapitals der ausgebenden Gesellschaft Nichts. Es kommt lediglich zu einer Umschichtung innerhalb der Eigenkapitalpositionen (offenen Rücklagen sinken und Grundkapital steigt -> Passivtausch). Daher fließt auch kein neues Geld von außen zu und das Unternehmensvermögen bleibt unverändert.

 
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