Geschäft, verbotenes

Verbotene Geschäfte sind Finanzdienstleistungen, die per Gesetz und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt sind. Die rechtliche Grundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zu den verbotenen Geschäften zählen

-> das Betreiben von Einlagengeschäften, wenn die Einleger größtenteils aus dem Kreis der Betriebsangehörigen des betreffenden Unternehmens stammen und sonst keine anderen Bankgeschäfte getätigt werden, die einen höheren Umfang als dieses Einlagengeschäft haben

-> das Annehmen von Geldbeträgen, wenn der Grossteil der Geldgeber einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass ihnen aus diesen betreffenden Geldsummen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit vermittelt werden – ausgenommen davon sind die Bausparkassen

-> der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu verfügen.

 
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