Geregelter Markt

Der geregelte Markt ist ein ehemaliges Marktsegment der deutschen Wertpapierbörse und wurde am 01. November 2007 mit Einführung des neuen Börsengesetzes (BörsG) in den regulierten Markt überführt. Demnach gibt es keine Differenzierung mehr zwischen amtlichen und geregelten Markt. Der geregelte Markt bestand ab dem Jahre 1987.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Da für die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt die Voraussetzungen des amtlichen Handels übernommen wurden, sind die ehemaligen Regelungen zum geregelten Markt weg gefallen. Damals mussten die Emittenten allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Unternehmensbericht vorhanden
- Antrag auf Zulassung durch Emittenten
- Begleitung des Emittenten durch mindestens 1 Börsenbank, Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut

 
  • WhatsApp