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Gemeindeanleihe

Der Begriff „Gemeindeanleihe“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Kommunalobligation (-schuldverschreibung, -anleihe) und meint somit ein festverzinsliches Wertpapier.

Gemeindeanleihen werden heut üblicherweise unter der Bezeichnung „Öffentlicher Pfnadbrief“ durch

- Realkreditinstitute,
- Landesbanken und
- Girozentralen

ausgegeben (emittiert) und dienen der Beschaffung langfristiger Mittel für inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (spezielle Gemeinden, Städte und Landkreise).

Diese Anleihen zählen zu den sichersten Geldanlagen, da neben der Deckungssumme, die sich aus dem Gesamtbetrag der Hypotheken und Grundschulden bzw. der Kommunaldarlehen und der Ersatzdeckung (liquide Mittel und sichere, leicht liquidierbare Schuldtitel) ergibt, auch das gesamte sonstige Vermögen der Realkreditinstitute gegenüber dem Gläubiger der Anleihe haftet. Die deckungswerte werden in einem sogenannten Deckungsregister eingetragen.

Die Beziehungen zwischen den Teilnehmern einer Gemeindeanleihe sehen grundsätzlich wie folgt aus:

Kommune <-> Kreditinstitut
- Kommune = Darelehensnehmer und -schuldner
- Kreditinstitut= Darlehensgeber und Gläubiger des Kommunaldarlehens

Kreditinstitut <-> Anleger
- Kreditinstitut = Emittent und Schuldner der Gemeindeanleihe
- Anleger = Geldgeber und Gläubiger der Gemeindeanleihe

Die rechtlichen Grundlagen bilden das Pfandbriefgesetz (PfandBG) und im Rahmen der Übergangsvorschriften das Hypothekenbankgesetz (HBG).

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