Geldschöpfungswilligkeit

Der Begriff „Geldschöpfungswilligkeit“ bezeichnet im Allgemeinen den Willen zur Erzeugung von Geld sowie zur Zuführung dieses Geldes in den wirtschaftlichen Kreislauf.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zur Geldschöpfungswilligkeit gehört unter Anderem die Vergabe von Krediten, ohne die eine Geldschöpfung letztendlich nicht möglich ist. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kann letztendlich nur eine verschuldete Gesellschaft über werthaltiges Geld verfügen, und alles Geld ist von vorn herein mit Zinsen belastet. Dementsprechend handelt es sich beim Zahlen von Zinsen an die Geld erzeugenden Banken um die Voraussetzung für das Vorhandensein von Geld.

Banken zeigen ihre Geldschöpfungswilligkeit durch die Erzeugung von Geld bei der Kreditvergabe, wobei sie für das zusätzlich erzeugte Kreditgeld vom Kreditnehmer die Zahlung von Zinsen verlangen. Weiterhin können sie Geld durch den Ankauf von werthaltigen Aktiva erzeugen.

Münzen und Banknoten, also das so genannte Bargeld, können nur von der Zentralbank bzw. dem Staat geschaffen werden. Das Buchgeld auf den Sichtguthabenkonten kann dagegen sowohl von der Zentralbank als auch von den Geschäftsbanken geschaffen werden.

Die Initiative zur Schöpfung von Zentralbankgeld geht entweder von der Zentralbank oder aber von den Geschäftsbanken aus. Die Nachfrage nach Krediten kann von Unternehmen, Geschäftsbanken oder vom Endverbraucher stammen. Der Zentralbank stehen zur Geldschöpfung generell verschiedene Methoden zur Auswahl, wobei diese in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Verhältnissen unterschiedlich gut wirksam werden.

 
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