Geldkarte

Eine Geldkarte ist eine Form der elektronischen Geldbörse und somit auch ein mögliches Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Unter Einsatz einer Plastikkarte (Chipkarte) kann der Nutzer offline an entsprechenden Terminals oder Kassen kleinere Beträge ohne jegliche Benutzeridentifizierung (Eingabe der Geheimzahl -> PIN) zahlen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Um eine Geldkarte nutzen zu können, muss diese vorher aufgeladen werden (= vorausbezahlte Zahlungskarte). Der Höchstbetrag ist auf 200 Euro beschränkt. Die Aufladung kann an dafür vorgesehenen Ladeterminals bzw. an Geldautomaten mit entsprechender Ladefunktion erfolgen. Der Vorgang läuft wie folgt ab:

-> nach Einstecken der Geldkarte in Terminal Eingabe der Geheimzahl (PIN)
-> Meldung des Ladebetrages an Ladezentrale -> online-Autorisierung des Betrages
-> Gutschrift Ladebetrag auf internen Verrechnungskonto des kartenausgebenden Institutes
-> Belastung des Ladebetrages vom Kundenkonto
-> Meldung des Ladebetrages an Evidenzzentrale (führt Schattenkonto zu jeder Geldkarte)

Sowohl das Schattenkonto der Evidenzzentrale als auch das interne Verrechnungskonto des kartenausgebenden Institutes wird bei Zahlungen mit der Geldkarte belastet und bei Aufladungen betragsmäßig erhöht. Das Schattenkonto dient außerdem dem Schutz des Geldkarteninhabers vor eventuellem Kartenmissbrauch.

Sobald der Ladevorgang beendet ist, kann der Karteninhaber unkompliziert an Kassen und Terminal mit dem Geldkartenlogo bargeldlos bezahlen. Dabei passiert Folgendes:

-> Einschieben der Geldkarte in das (Händler)Terminal (weder PIN noch Unterschrift nötig)
-> evtl. Bestätigung des angezeigten Betrages durch Drücken einer entsprechenden Taste
-> Minderung des Guthabens auf der Geldkarte
-> Speicherung als Zahlungsanspruch im Terminal (Kartennummer, Zahlungssequenznummer und Kto.-Nr. des internen Verrechnungskontos)
-> Einreichung/ Übermittlung aller Tagesumsätze an Evidenzzentrale (Einreicherdatei)
-> Gutschrift der Beträge auf Händlerkonto
-> Belastung der entsprechenden Konten bei Evidenzzentrale, kartenausgebenden Institut

Der Händler erhält von seinem Kreditinstitut ebenfalls eine Händlerkarte, die entweder physisch vorliegt oder in das Terminal integriert ist und die Bankverbindung sowie einen Sicherungsschlüssel enthält.

Sowohl für den Karteninhaber als auch für einen Händler, der Geldkarten als Zahlungsmittel akzeptiert, hat diese Variante einige Vorteile:

Karteninhaber
- Verminderung der Bargeldhaltung
- schneller Bezahlvorgang
- jederzeit wiederaufladbar

Händler
- Verminderung des Beraubungsrisikos
- Vermeidung von Fehlern bei Wechselgeldausgabe
- schneller Bezahlvorgang
- Zahlungsgarantie (da vorausbezahlt -> Guthaben auf Karte definitiv vorhanden)
- schnelle Gutschrift

Allerdings gibt es auch gewisse Nachteile, die beide Seiten beachten sollten:

Karteninhaber
- Verlustrisiko und Missbrauch (da keine Identifikation beim bezahlen) trägt Karteninhaber allein
- eventuell Posten-/ Buchungsgebühren für die Aufladung

Händler
- Kosten für Terminal und Datentransfer
- Händlerentgelt für kartenausgebende Institute (0,3 % vom Umsatz, min. 0,01 € je Transaktion)

 
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