Geldbrief

Der so genannte Geldbrief war noch vor wenigen Jahren die einzige Möglichkeit, in einer Volkswirtschaft als Haushalt an Bargeldzahlungen zu kommen, ohne dafür zwingend ein Girokonto zu besitzen.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mittels eines Geldbriefs war es Unternehmen möglich, Zahlungen an Kunden zu tätigen, die eben über keine Hausbank verfügten. Besondere Postzusteller brachten diese Auszahlung in einem Briefumschlag an die Haustüre. Zu dieser Zeit war die Lohntüte, die den aktuellen Wochenlohn enthielt, ebenfalls noch üblich.

Dieser Geldbrief wurde damals sehr gerne verwendet, weil Girokonten noch lange kein Massengut waren und bargeldloser Zahlungsverkehr nach der heutigen Definition im Grunde nicht stattfand. Jener Geldbriefträger („Money postmen“) übergab den Betrag persönlich an den Empfänger.

In Preußen gab es eine Postanweisung, die in vielen anderen Ländern ähnlich war. Jedoch bezog sich diese auf einen Tarif für Briefe mit Bareinzahlungen. Auf dem Umschlag dieser Briefe musste interessanterweise die Einzahlung aufgeführt werden, sinngemäß mit Notizen wie „hierauf eingezahlt X Taler X Silbergroschen X Pfennige“. Der Beamte, der die Auszahlung vollzog, übergab dem Anzuweisenden eine so genannte Auszahlungsassignation. Hierauf musste der Empfänger den Einzahlungsbetrag bestätigen. Zusätzlich wurde die Auszahlung noch auf einer Karte eingetragen, in der wiederum die nächste Auszahlung verzeichnet worden war.

Heute wird der Geldbrief angesichts massenmarkttauglicher Girokonto-Angebote so gut wie gar nicht mehr eingesetzt – theoretisch besteht diese Möglichkeit des Geldtransfers aber auch weiterhin.

 
  • WhatsApp