Geldbörse, elektronische

Unter elektronischen Geldbörsen versteht man alle Zahlungskarten mit einem Chip, d.h. so genanntes Kartengeld. Sie können entweder rein als elektronische Geldbörse dienen oder diese als Zusatzfunktion eingestellt haben. Dementsprechend unterscheidet man die folgenden Chipkarten:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Geldkarte

Hier ist der Chip das Hauptaugenmerk, d.h. die elktronische Geldbörse gilt als Hauptfunktion und hat keine weiteren Features. In der Regel findet man keinen Magnetstreifen vor, sodass diese Karten auch kontoungebunden ausgegeben werden können. Die Aufladung erfolgt entweder gegen Kontobelastung (falls vorhanden) oder gegen Barzahlung.

2. Bankkarte und Kreditkarte

Hier ist die elektronische Geldbörse eine Zusatzfunktion. Da die Karte weitere Funktion aufweist (z.B. Magnetstreifen etc.), ist sie kontogebunden. Aufegalden werden können diese Karten üblicherweise nur an den dafür vorgesehenen Ladeterminals (i.d.R. Geldautomat) gegen Kontobelastung. Dafür ist die Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) notwendig.

3. Sonstige Wertkarten

Auch Telefonkarten, elektronische Fahrscheine etc. zählen als elektronische Geldbörse. Hier ist die Nutzung allerdings auf eine bestimmte Dienstleistung begrenzt und somit ist die Karte auch an den jeweiligen Dienstleister gebunden. Solche Karten werden in der Regel unter Bezahlung des entsprechenden Wertes gekauft und üblicherweise nicht wieder aufgeladen.

Grundsätzlich basiert die elektronische Geldbörse auf einer Vorausahlung. Man leistet vor bezahlung der Ware oder Dienstleistung bereits den fälligen Betrag durch Aufladung der Karte und darauffolgende Belastung oder Barzahlung. Deshalb erfolgt die eiegtnliche Begelichung der rechnung beim Händler auch anonym, da weder eine erneute Eingabe der PIN noch eine Unterschrift notwendig ist. Der Händler kann davon ausgehen, dass der Zahlende auch berechtigt ist. Die Zahlungsgarantie gegenüber dem Zahlungsempfänger (Händler) übernimmt das Karten ausgebende Institut.

Der Betrag wird von der Karte abgebucht und erscheint nicht auf dem Kontoauszug des Zahlenden. Der Händler reicht die Umsätze bei seinem Kreditinstitut ein, welches nach umfassender Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen die Beträge zum Einzug beim jeweiligen Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen frei gibt.

Vorteile der elktronischen Geldbörse:

- verminderte Bargeldhaltung -> geringeres Verlustrisiko
- schnelle Zahlungsfunktion

Nachteile der elktronischen Geldbörse:

- bei Verlust kann jeder Besitzer der Karte den Betrag verbrauchen

Um das Risiko zu verringern, ist der Maximalladebetrag üblicherweise auf 200,00 € begrenzt.

 
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