Garantiezins

Der Garantiezins (offiziell Höchstrechnungszins) ist eine gesetzlich festgelegte Mindestausschüttung der Zinsen und somit eine staatlich festgesetzte Rendite - beispielsweise bei Lebensversicherungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Er richtet sich nach dem in der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) festgelegten Höchstzinssatz für die Berechnung der Rückstellungen von Versicherungsgesellschaften und ist seit einigen Jahren stark rückläufig.

Entwicklung des Garantiezinses

Ende des 20. Jahrhunderts lag der Garantiezins für Lebensversicherungen noch bei fünf Prozent, im Jahr 2015 nur noch bei 1,25 Prozent. Die Entwicklung ist eine Folge der Niedrigzinsphase in Folge der Finanzkrise ab 2007.

 
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