Fremdwährungsgeschäft
Fremdwährungsgeschäfte sind alle finanziellen Transaktionen, die inländische Banke (oder Banken des Euro-Währungsgebietes) abwickeln und abschließen und die auf einer anderen Währung als die gesetzlich geltende lauten.
Folglich können auch Kreditverträge, Wertpapiergeschäfte, Anlagen etc. in einer fremden Währung abgeschlossen werden.
Die durch die Fremdwährungsgeschäfte erworbenen Gewinne oder auch Verluste können infolge von Währungskursschwankungen nur durch Fachwissen in der Bilanz bzw. Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Dies liegt in der schwierigen Rechtslage sowie den noch komplizierten Vorgaben der hiesigen Finanzverwaltung begründet.