Forward Darlehen

Unter einem Forward-Darlehen versteht man ein Darlehen, bei dem die Konditionen und Kreditbedingungen bereits heute vereinbart werden, die Auszahlung aber erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt erfolgt. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung nennt man auch Vorlaufzeit oder Forward-Periode und kann mehrere Jahre betragen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Kennzeichnend für das Forward-Darlehen ist, dass für die Vorlaufzeit keine Bereitstellungszinsen berechnet werden. Allerdings wird der Anspruch auf das Darlehen durch einen Zinsaufschlag oder eine einmalige Bearbeitungsgebühr „erkauft“. Zudem hat der Antragsteller die Möglichkeit, sich einen heute niedrigen Zinssatz für ein Darlehen zu sichern und somit das Risiko einer Zinssatzerhöhung auszuschließen. Allerdings kann er dadurch auch nicht von möglichen Niedrigzinsphasen profitieren.

Forward-Darlehen sind besonders im Bereich der Immobilienfinanzierung üblich. Ein bekanntes Beispiel ist der Bausparvertrag, bei dem sich der Bausparer heute den Anspruch auf ein zukünftiges Darlehen sowie den dazugehörigen Zinssatz sichert. Anders als bei Direktverträgen zu Forward-Darlehen muss der Sparer diesen Anspruch allerdings nicht geltend machen, d.h. es besteht ein Recht auf das Darlehen, aber keine Pflicht.

Grundsätzlich unterscheidet man die folgenden beiden Arten von Forward-Darlehen:

1. Echtes Forward-Darlehen
Hier beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung zu laufen, d.h. sie läuft parallel zur Laufzeit des Forward-Darlehens.

2. Unechtes Forward-Darlehen
Hier beginnt die Zinsbindungsfrist bereits mit Vertragsabschluss zu laufen, sodass man beispielsweise bei einem Darlehen mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Vorlaufzeit von einem Jahr ab Auszahlung nur noch eine restliche Zinsbindungsfrist von vier Jahren hat. Für das letzte Laufzeitjahr wird ein neuer Zinssatz verhandelt oder wechselt das Darlehen in einen Kredit mit variabler Verzinsung.

 
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