Laut dieser Richtlinie unterscheidet man die folgenden Forderungsklassen:
- Forderungen oder Eventualforderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken
- Forderungen oder Eventualforderungen an Gebietskörperschaften
- Forderungen oder Eventualforderungen an Verwaltungseinrichtungen & nicht-gewerbliche Unternehmen
- Forderungen oder Eventualforderungen an multilaterale Entwicklungsbanken
- Forderungen oder Eventualforderungen an internationale Organisationen
- Forderungen oder Eventualforderungen an Institute
- Forderungen oder Eventualforderungen an Unternehmen
- Retail-Forderungen oder Eventual-Retailforderungen
- durch Immobilien besicherte Forderungen oder Eventualforderungen
- überfälligePosten
- Posten mit hohem Risiko
- Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
- Verbriefungspositionen
- kurzfristige Forderungen an Kreditinstitute und Unternehmen
- Forderungen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
- sonstige Posten
Forderungsklassen
Forderungsklassen sind nach der Bankenrichtlinie 2006/48/EG definierte Kategorien, in die die Forderungen von Kreditinstituten im Rahmen der Ermittlung ihrer Mindesteigenkapitalausstattung hinsichtlich der Bonität der Schuldner eingeteilt werden.
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