Forderungsinkongruenz

Forderungsinkongruenz ist eher unter der englischen Wendung „Asset Mismatch“ oder auch „Asset Liability Mismatch“ geläufig und beschreibt den Zustand der Nicht-Übereinstimmung. Er tritt konkret dann ein, wenn der Auszahlungsbetrag nicht mit den Forderungen beim Barausgleich übereinstimmt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Forderungsinkongruenz liegt aber auch dann vor, wenn die abzusichernde Forderung sich nicht mit einer anderen Forderung, die die Kreditsituation bestimmt, deckt, oder, wenn die abzusichernde Forderung nicht kongruent mit den zu liefernden physischen Forderungen ist.

Wird eine Forderungsinkongruenz festgestellt, so müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu zählt unter Anderem, dass die abzusichernde Forderung und die andere Forderung, auch als Referenzforderung bezeichnet, vom gleichen Schuldner emittiert worden sind. Sie müssen sozusagen eine rechtliche Einheit bilden. Als zweites Erfüllungskriterium gilt, dass die Referenzforderung gleich- oder nachrangig zur abzusichernden Forderung sein muss. Drittens muss eine rechtlich wirksame Ausfallklausel, auch Cross-Default Clause genannt, oder eine Vorfälligkeitsklausel, Cross-Acceleration Clause, in Wechelseitigkeit existieren.

 
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