Flüchtlingssiedlungskredit

Flüchtlingssiedlungskredit meint ein nach dem Jahr 1948 eingeführtes Darlehen in Westdeutschland. Es zeichnete sich dadurch aus, dass es vom Staat gefördert und zum Teil öffentlich verbürgt wurde.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Darlehen wurde an genossenschaftliche Bauträger verteilt, die Wohnraum für Heimatvertriebene in Westdeutschland neu erstellten. Die zinssubventionierten Darlehen waren günstig und wurden in der Regel von einer Staatsbank gewährt (beispielsweise ein Bodenkreditinstitut, das auch dazu eigens Pfandbriefe herausgab).

Grundsätzlich dienten die investiven Mittel zur Neugründung oder zur Optimierung der Wohnsituation, aber auch zu agrarischen, dörflichen und städtischen Verbesserungen. Im landwirtschaftlichen Bereich wurden damit auch Aufforstungen eines Waldes finanziert. Gelder flossen vor Allem in Gebiete mit einer sozial schwächeren Infrastruktur, um sie den besser gestellten Gebieten anzugleichen. Aber auch um komplette Neuaufbauten von Siedlungsgebieten zu finanzieren.

Der Flüchtlingssiedlungskredit galt nach dem Jahr 1948 als eine Unterart des Siedlungskredites. Besonders in den heute alten Bundesländern wurde der Kredit in dieser Zeit an Wohnungsbaugesellschaften oder Trägergesellschaften für Wohnungsbau vermittelt, um Wohnraum für Vertriebene zu schaffen.

 
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