Finanzunternehmen

Finanzunternehmen werden in Deutschland im Kreditwesengesetz (KWG) definiert und demnach sind es „(…)Unternehmen, die keine Institute und keine Kapitalanlagegesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften sind (…)“.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Finanzunternehmen spezialisieren sich in ihrem Geschäftsfeld vorrangig auf die folgenden Tätigkeiten:

- Erwerben und Halten von Beteiligungen
- Entgeltlicher Erwerb von Geldforderungen
- Abschluss von Leasingverträgen
- Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung
- Beratung bei der Anlage in Finanzinstrumenten
- Beratung von Unternehmen über …
… die Kapitalstruktur,
… die industrielle Strategie und
… die damit verbundenen Fragen
- Beratung von Unternehmen und Anbieten von Dienstleistungen bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen
- Vermittlung von Darlehen zwischen Kreditinstituten (Geldmaklergeschäfte)

Beispiele:
- Beteiligungsgesellschaften
- Factoringgesellschaften
- Leasinggesellschaften
- Anlageberater
u.s.w.

Neben den Kriterien des KWG kann ebenso das Bundesministerium für Finanzen durch Rechtsverordnung zusätzliche Unternehmen als Finanzunternehmen ernennen, nachdem es die Deutsche Bundesbank angehört hat.

 
  • WhatsApp