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Finanztransfergeschäft

Das Finanztransfergeschäft zählt zu den Finanzdienstleistungen eines Finanzdienstleistungsinstitutes und meint nach Definition des Kreditwesengesetzes (KWG) die „Besorgung von Zahlungsaufträgen“.

Das Erbringen dieser Dienstleistung bedarf der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der vorherigen Erlaubnis gemäß Kreditwesengesetz.

Das Finanztransfergeschäft beinhaltet unter Anderem den gewerbsmäßigen und nicht Konto gebundenen Transfer von Geldmitteln als Dienstleistung für Andere. Darunter zählt gleichfalls die Nutzung der Konten von Geldtransportunternehmen.

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