Finanzintermediär

Die Bezeichnung „Finanzintermediär“ steht für Institutionen oder Personen, die auf den Geld- und Kreditmärkten zwischen dem Angebot und der Nachfrage von Kapital vermittelnd tätig werden.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Intermediät stellt also einen indirekten (oder auch direkten) Vermittler zwischen der Angebots- und der Nachfrageseite dar. Dabei unterscheidet man Finanzintermediäre im engeren und im weiteren Sinne:

Im engeren Sinn versteht man darunter Finanzinstitutionen, die von Anlegern Geld entgegennimmt und dies an Kreditnehmer weitergibt. Dazu gehören Banken, Investment- oder Kapitalgesellschaften oder Versicherungen.

• Zu den Finanzintermediäre im weiteren Sinn zählt man Institutionen oder Personen, die den Handel zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern ermöglichen oder dabei behilflich sind, also z.B. Finanzmakler und Börsendienste.

Finanzintermediäre vermitteln also Geld von Subjekten, die einen Kapitalüberschuss haben an solche, die über einen Kapitalbedarf verfügen. Meist sind es Privatpersonen, die einen Überschuss zu verzeichnen haben und in diesem Zusammenhang Spareinlagen tätigen. Dem gegenüber stehen in der Regel Unternehmen, welche oft einen Kapitalbedarf vorweisen und somit Kreditnehmer darstellen. Finanzintermediäre sind also grob gesehen Institutionen, die es ermöglichen, dass der Handel, der zwischen Kaptalgebern und Kapitalnehmern notwendig ist, vereinfacht wird.

 
  • WhatsApp