Finanzinstrumente, marktfähige

In der Definition der Europäischen Zentralbank (EZB) meinen marktfähige Finanzinstrumente jene Komponenten, die im Geldmengenbegriff M3 zusätzlich zu den Bestandteilen von M1 und M2 enthalten sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach versteht man unter diesen Finanzinstrumenten die folgenden:

- Anteile an Geldmarktfonds
- Repogeschäfte bzw. –verbindlichkeiten
- Geldmarktpapiere und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren

Bei diesen Bestandteilen ist eine hohe Liquidität vorhanden und somit weisen sie auch eine große Kurssicherheit auf. Der Vorteil besteht darin, dass die Umwandlung sehr zeitnah, sehr komfortabel und ohne zusätzliche Kosten vorgenommen werden kann.

Einige marktfähige Finanzinstrumente können als Sicherheit bei Kreditgeschäften im Eurosystem eingesetzt werden. Dazu zählen Schuldtitel von Kreditinstituten inklusive Certificates of Deposit, die an bestimmten von der Europäischen Zentralbank festgelegten nicht geregelten Märkten gehandelt werden und alle übrigen Zulassungskriterien erfüllen. Weiterhin gehören dazu nachrangige marktfähige Schuldtitel, die durch eine zulässige Garantie nach bestimmter Maßgabe abgesichert sind und sich gleichfalls im Rahmen aller übrigen Zulassungskriterien befinden.

 
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