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Finanzinstrument

Der Begriff „Finanzinstrument“ ist in der Finanzwelt in verschiedenen Gesetzestexten festgehalten und definiert. Laut den International Accounting Standards 32 (IAS 32) wird ein Finanzinstrument beschrieben als

… „(…) ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.“

Doch auch das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definieren das Finanzinstrument, wobei sie sich in ihrer Aussage sehr ähneln.

Kreditwesengesetz

Finanzinstrumente im Sinne dieses Gesetzes sind:
- Wertpapiere
- Geldmarktinstrumente
- Devisen
- Rechnungseinheiten
- Derivate

Wertpapierhandelsgesetz

Diese Rechtsgrundlage umfasst die folgenden Werte als Finanzinstrumente:
- Wertpapiere
- Geldmarktinstrumente
- Derivate
- Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren

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