Finanzinnovation

Unter Finanzinnovationen versteht man allgemein jene verzinsliche Wertpapiere (in der Regel Anleihen), deren Erträge in steuerfreie (bis. 31. Dezember 2008) Kursgewinne umgewandelt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Da ab dem 01. Januar 2009 auch Finanzinnovationen der Abgeltungssteuer unterliegen und die Spekulationsfrist für Kursgewinne (1 Jahr mindestens im Portfolio halten -> dann steuerfrei) weg fällt, gibt es ab diesem zeitpunkt kaum noch Abgrenzungen.

Grundsätzlich sollte ein Wertpapier, welches als Finanzinnovation gelten will, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- variabler Zinssatz
- Disagio (Abschlag) bei Erstausgabe über gesetzlich vorgeschriebener Bandbreite

 
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