Finanzierungsschätze

Finanzierungsschätze gehören zu den Bundeswertpapieren und werden als Abzinsungspapiere als Daueremission von der Bundesrepublik Deutschland (Emittent) ausgegeben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bezogen auf die Laufzeit differenziert man zwei Arten der Bundeswertpapiere: Finanzierungsschätze Typ 1 und Typ 2. Typ 1 hat eine Laufzeit von etwa einem Jahre und Typ 2 von etwa zwei Jahren. Doch die allgemeinen Merkmale sind bei beiden Arten gleich.

Der Kaufpreis eines Finanzierungsschatzes errechnet sich aus dem Nennwert abzüglich der Zinsen (Diskont) für die gesamte Laufzeit. Bei Fälligkeit erhält der Anleger den Nennwert (Ausgabepreis + Zinsen) zurück, d.h. Finanzierungsschätze werden mit einem Disagio emittiert und bei Fälligkeit zu pari (zu 100 %) zurückgezahlt. Fällig ist der Kaufpreis am zweiten Börsentag nach Abschluss des Geschäftes (Erfüllungsvaluta). Die Verzinsung beginnt an diesem Tag und endet einen Tag vor Fälligkeit des Wertpapieres (Erfüllungsvaluta).

Der Nennwert eines solchen Wertpapiers kann auf 0,01 € lauten, wobei die Mindestauftragsgröße 500 € und der Anlagehöchstbetrag 250.000 € pro Anleger und Geschäftstag beträgt. Emittiert wird durch freihändigen Verkauf und ein Börsenhandel ist nicht zulässig. Erworben werden können Finanzierungsschätze von jedermann außer Kreditinstituten entweder bei Banken oder direkt bei der Bundeswertpapierverwaltung. Man sollte aber darauf achten, dass eine vorzeitige Rückgabe während der Laufzeit nicht möglich ist. Allerdings sollte das bei der kurzen Anlagedauer kein Problem sein. Ist man in Besitz eines Finanzierungsschatzes, so kann man diesen auch jederzeit auf Dritte übertragen.

Kosten oder Gebühren entstehen für den Erwerb keine. Nur die Aufbewahrung und Verwaltung in einem Bankdepot kostet Depotgebühren, wobei man auch die Verwaltung durch die Bundeswertpapierverwaltung wählen kann, die keine Gebühren aufweist.

 
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