Finanzholding

Unter einer Finanzholding, oder auch Finanzholding-Gesellschaft, versteht man Finanzunternehmen, deren Tochterunternehmen ausschließlich bzw. hauptsächlich Institute oder Finanzunternehmen sind und die meistens eines der folgenden Institute als Tochterunternehmen haben:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

- Einlagenkreditinstitut
- E-Geld-Institut
- Wertpapierhandelsunternehmen

Geregelt ist dies im Kreditwesengesetz (KWG).

Unter einer Holding kann man grundsätzlich ein Unternehmen, d.h. eine Dachgesellschaft verstehen, die alle angeschlossenen Unternehemen/ gesellschaften beherrscht, ohne dass diese ihre rechtliche Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit für das operative geschäft verlieren.

Finanzholdings werden in Deutschland durch eine bestimmte Aufsicht überwacht. Allein schon bei der Gründung müssen viele unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine Genehmigung erteilt wird. So ist es zum Beispiel unabdingbar, dass die Personen, die eine Finanzholding-Gesellschaft führen sollen, über die entsprechende fachliche Eignung verfügt. Erst nach einer intensiven Überprüfung wird dann die Genehmigung erteilt. Außerdem ist es zwingend notwendig, dass eine nachweisbare Zuverlässigkeit vorhanden ist.

 
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