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Feinsteuerungsoperation, geldpolitische

Geldpolitische Feinsteuerungsoperationen gehören zu den Instrumenten der Offenmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).

Grundsätzlich dienen diese Instrumente dem Ausgleich kurzfristiger Markt- und Liquiditätsschwankungen der Geschäftsbanken und somit der Stabilisierung der Preise (Preisstabilität).

Hinsichtlich des Durchführungsrythmus‘ ist keine Regelmäßigkeit zu erkennen. Die Zentralbank kann aber zwischen 4 Varianten wählen:

1. Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

- geldpolitisches Instrument im Rahmen des europäischen Wertpapierhandels
- Kauf bzw. Verkauf von Vermögenswerten (z.B. Anleihen etc.) mit Rückkaufsvereinbarung
- Kreditgewährungen gegen Verpfändung refinanzierungsfähiger Sicherheiten

Die befristeten Transaktionen werden von der jeweiligen Zentralbank eines Landes (Deutschland = Deutsche Bundesbank) durchgeführt. Die Laufzeiten sind nicht standardisiert, doch die Geschäfte an sich weisen einen Zeitraum auf, für den Liquidität zur Verfügung gestellt bzw. Bankenliquidität absorbiert wird. Der Ablauf der Liquiditätszuführung erfolgt mir Hilfe des Schnelltenders (ausgewählter Geschäftskreis) und die Hereinnahme von Bankenliquidität erfolgt durch bilaterale Geschäfte (direkt zwischen Zentralbank und Geschäftsbank).

2. Feinsteuerungsoperation in Form von Devisenswapgeschäften

- geldpolitisches Instrument im Rahmen des europäischen Devisenhandels
- gleichzeitige Abwicklung von Kassa- und Termingeschäften
-> Kasskauf und paraleller Terminverkauf einer Währung gegen eine Fremdwährung
-> Kassverkauf und paraleller Terminkauf einer Währung gegen eine Fremdwährung

Auch diese Devisenswaps werden unregelmäßig und zu nichtstandardisierten Laufzeiten durchgeführt. Der Schnelltender ist ebenfalls das Abwicklungsmittel der jeweiligen Zentralbank des Landes. Bilaterale Geschäfte findet man hier eher selten.

3. Feinsteuerungsoperation in Form von Outright-Geschäften

- geldpolitisches Instrument im Rahmen des europäischen Wertpapierhandels
- definitive Käufe bzw. Verkäufe von Vermögenswerten/ Aktiva ohne Rückkaufsvereinbarung

Der Unterschied zu den befristetenTransaktionen ist, dass diese Geschäfte nicht im Tenderverfahren sondern über bilaterale Geschäfte durchgeführt werden, d.h. die Abwicklung erfolgt auf direktem Weg zwischen der Zentralbank eines Landes und der betroffenen Geschäftsbank.

4. Feinsteuerungsoperation durch Hereinnahme von verzinslichen Termineinlagen

Indem die Zentralbanken des Landes Termineinlagen der Geschäftsbanken hereinnehmen, absorbieren (schöpfen ab) diese auch Bankenliquidität. Die Zinsberechnung erfolgt über die Eurozinsmethode (act/ 360) und die Rückzahlung findet bei Fälligkeit der Einlage statt. Auch hier gibt es keine standardsisierte Laufzeit und die Hereinnahme findet unregelmäßig statt. Abgewickelt werden können diese Geschäfte sowohl im Schnelltenderverfahren als auch als bilaterale Geschäfte.

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