Fachbeirat BaFin

Der Fachbeirat BaFin ist ein spezielles Gremium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), d.h. der Bundesaufsichtsbehörde für das Finanzwesen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Fachbeirat hat die Aufgabe, die Aufsichtsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und die Anstalt bei der Weiterentwicklung aufsichtsrechtlicher Grundsätze bezüglich des Finanzwesens zu unterstützen.

Das 24-köpfige Gremium der BaFin besteht dabei aus Vertretern

- der Finanzwissenschaft,
- der Kreditwirtschaft
- der Versicherungswirtschaft,
- der Verbraucherschutzvereinigungen
- der freien Berufe,
- der mittelständischen Vereinigungen,
- der Gewerkschaften,
- der Industrie und
- der Deutschen Bundesbank,


die für eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt werden. Aus ihrer Mitte wird ein Vorsitzender gewählt. Neben den oben genannten Bereich haben aber auch andere Einrichtungen ein Vorschlagsrecht hinsichtlich der Mitgliedschaft bestimmter Personen.

Die Sitzungen des Fachbeirates BaFin finden in der Regel zweimal im Jahr statt, werden aber mindestens einmal jährlich durch den Präsidenten der BaFin einberufen.

Die rechtliche Grundlage, nach der Sich der Fachbeirat BaFin zu richten hat, ist die Satzung der Aufsichtsbehörde. Zusätzlich gilt die erstellte Geschäftsordnung des Beirates.

 
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