Exportkreditgarantie

Als Exportkreditgarantien bezeichnet man staatliche Versicherungen für Ausfuhrgeschäfte zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen, d.h. Exporteure und Kreditinstitute können Käufer- und Länderrisiken aus den Geschäften absichern. Für die Bundesrepublik Deutschland ist beispielsweise die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG gemeinsam mit der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dafür zuständig.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Hauptziel solcher Kreditgarantien ist, den Versicherungsnehmern die Möglichkeit zu bieten, neue Märkte erschließen und ihre wirtschaftlichen Beziehungen auch in eher schwierigen Zeiten aufrecht erhalten zu können.

Je nachdem, um welches Exportgeschäft es sich handelt, gibt es auch verschiedene Absicherungsmöglichkeiten, über die sich der Versicherungsnehmer vor Antragstellung informieren sollte. So findet man beispielsweise die folgenden Deckungsvarianten unterteilt nach den Laufzeiten der Kredite:

1. Kurzfristiges Exportgeschäft (bis 24 Monate Laufzeit)

1.1 kurzfristige Einzeldeckungen (Lieferantenkreditdeckung)
-> Deckung einer Geldforderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft
-> übliche Laufzeit von maximal 6 Monaten (teilweise auch 12 bis 24 Monate möglich)

1.2 revolvierende kurzfristige Einzeldeckungen
-> Deckung von Geldforderungen aus wiederkehrenden Lieferungen in einer laufenden Geschäftsbeziehung zu einem ausländischen Empfänger
-> Laufzeit üblicherweise bis 12 Monate (in Ausnahmefällen auch 24 Monate möglich)

1.3 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen
-> Deckung von Geldforderungen an mehrere ausländische Besteller in unterschiedlichen Ländern
-> Laufzeit üblicherweise bis 12 Monate

1.4 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light
- Deckung von Ausfuhrgeschäften, deren Laufzeit 4 Monate nicht überschreitet
- vor Allem von kleinen und mittelständigen Unternehmen genutzt

2. Mittel- und langfristiges Exportgeschäft (über 24 Monate Laufzeit)
-> mittelfristig: bis 5 Jahre
-> langfristig: bis 15 Jahre
-> rechtliche Grundlage bilden die OECD-Leitlinien, speziell OECD-Konsensus (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

Um bereits die Risiken während der Produktionsphase der Ware (Beginn der Fertigung bis Auslieferung) abzusichern, gibt es zudem auch die Fabrikationsrisikodeckungen, wodurch die Produktionskosten für ein Ausfuhrgeschäft abgesichert werden.

Weitere Deckungsformen von Exportkreditgarantien sind:
- Airbusgarantie
- Avalgarantie
- Bauleistungsdeckung
- Beschlagnahmedeckung
- Finanzkreditdeckung
- Leasingdeckung
- Projektfinanzierung
- Rahmenkreditdeckung
- Revolvierende Finanzkreditdeckung
- Schiffsfinanzierungen
- Verbriefungsgarantie
- Vertragsgarantiedeckung

 
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