Exit

Im Finanzbereich versteht man unter Exit den Ausstieg eines Investors aus einer Transaktion oder einer Beteiligung, indem er seinen Anteil veräußert (im Rahmen von Buy-Back, Trade Sale, Secondary Purchase oder Going Public).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Begriff wird im Besonderen auch verwendet, wenn der Gründer einer Aktiengesellschaft (AG) die Firma verlässt.

Allgemein wird auch der Verkauf eines Unternehmens als Exit bezeichnet.

 
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