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Exit

Im Finanzbereich versteht man unter Exit den Ausstieg eines Investors aus einer Transaktion oder einer Beteiligung, indem er seinen Anteil veräußert (im Rahmen von Buy-Back, Trade Sale, Secondary Purchase oder Going Public).

Der Begriff wird im Besonderen auch verwendet, wenn der Gründer einer Aktiengesellschaft (AG) die Firma verlässt.

Allgemein wird auch der Verkauf eines Unternehmens als Exit bezeichnet.

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