Europäischer Zahlungsverkehrsrat

Der Europäische Zahlungsverkehrsrat (engl.: European Payments Council, kurz EPC) ist die Entscheidungs-und Koordinierungsstelle des europäischen Bankensektors im Zusammenhang mit Zahlungen. Im deutschen Sprachgebrauch überwiegt die englische Bezeichnung, alternativ wird aber auch häufig die Bezeichnung „Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss“ benutzt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das EPC wurde im Juni 2002 eingerichtet und nahm seine gegenwärtige Verwaltungsstruktur im Jahre 2004 an. Das Ziel des EPC ist es, die Bildung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, kurz SEPA) zu unterstützen und zu fördern. Bargeldlose Zahlungen sollen mit Hilfe von SEPA in den Teilnehmerländern so standardisiert werden, dass es für Bankkunden keinen Unterschied mehr zwischen nationalen oder grenzüberschreitenden Zahlungen gibt.

Das EPC …

… definiert gemeinsame Standpunkte für Kern-Zahlungsdienste innerhalb eines auf Wettbewerb beruhenden Marktes,

… bietet strategische Leitlinien die Standardisierung,

… formuliert praxisbewährte Standardverfahren und

… unterstützt und überwacht die Umsetzung von getroffenen Entscheidungen.

Dabei können die Banken ihre Selbstregulierung beibehalten und den Erwartungen von Aufsichtsbehörden und Interessengruppen so effizient wie möglich entsprechen.

Das EPC besteht aktuell (Stand: Oktober 2008) aus 72 Mitgliedern, die sich aus Banken und Bankenverbänden zusammensetzen. Am Arbeitsprogramm des Europäischen Zahlungsverkehrsrates sind mehr als 300 Fachleute beteiligt, die aus 30 verschiedenen Ländern kommen und Kreditinstitute jeder Größe und Brache repräsentieren.

 
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